Rechtsprechung
   RG, 23.02.1886 - Rep. II. 391/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1886,17
RG, 23.02.1886 - Rep. II. 391/85 (https://dejure.org/1886,17)
RG, Entscheidung vom 23.02.1886 - Rep. II. 391/85 (https://dejure.org/1886,17)
RG, Entscheidung vom 23. Februar 1886 - Rep. II. 391/85 (https://dejure.org/1886,17)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1886,17) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Können die Bestimmungen der Artt. 1328. 1410 Code civil über den Nachweis des Datums von Privaturkunden seit Einführung der Civilprozeßordnung noch Geltung beanspruchen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitergeltung der Bestimmungen des Code civil über den Nachweis des Datums von Privaturkunden nach der Einführung der Zivilprozessordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 15, 309
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 28 U 33/05

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender

    Für den Beweis des Datums, um das es hier geht, gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (RGZ 15, 309; 16, 436; Zöller-Geimer, Zivilprozessordnung, 26. Auflage, § 416 Rdz. 4).
  • OLG Nürnberg, 30.05.2001 - 4 U 309/01

    Forderungspfändung - Einwendung des Drittschuldners - Abtretung durch Schuldner -

    Insoweit gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (RGZ 15, 309; BGHZ 86, 41/46; MDR 1984, 295; Zöller/Geimer, a.a.O., § 416 Rn. 4, 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht